Maklervertrag
Beschliessen Sie mit uns zu arbeiten, schliessen wir zusammen einen Maklervertrag nach OR (Art. 412ff) ab.
Einige wichtige Vertragspunkte:
  • Eine kostenlose Kündigungsklausel (ohne Begründungspflicht)
  • Wir vereinbaren den exklusiven Verkauf (keine weiteren Verkäufer)
  • Im Vertrag sind die Personen bestimmt, welche den Verkauf durchführen
  • Keine Ausgaben ohne Budget, keine Preisnachlässe ohne Rücksprache

Kosten
Neben dem Erfolgshonorar (2 bis 3% des Verkaufspreises, je nach Objekt) verrechnen wir die Inserate- und Internetkosten (entsprechend dem von Ihnen genehmigten Budget).
Ohne Kosten für Sie sind der Entwurf und die Produktion der Verkaufsunterlagen, der Entwurf von Inseraten und Internet-Inhalten, die Publikation auf unserer Internetseite und auf den freien Internetseiten der Banken sowie die Produktion der Verkaufsdokumentation.