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Maklervertrag
Beschliessen Sie mit uns zu arbeiten, schliessen wir zusammen einen Maklervertrag nach OR (Art. 412ff) ab.
Einige wichtige Vertragspunkte:
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Eine kostenlose Kündigungsklausel (ohne Begründungspflicht)
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Wir vereinbaren den exklusiven Verkauf (keine weiteren Verkäufer)
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Im Vertrag sind die Personen bestimmt, welche den Verkauf durchführen
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Keine Ausgaben ohne Budget, keine Preisnachlässe ohne Rücksprache
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Kosten
Neben dem Erfolgshonorar (2 bis 3% des Verkaufspreises, je nach Objekt) verrechnen wir die Inserate- und Internetkosten (entsprechend dem von Ihnen genehmigten Budget).
Ohne Kosten für Sie sind der Entwurf und die Produktion der Verkaufsunterlagen, der Entwurf von Inseraten und Internet-Inhalten, die Publikation auf unserer Internetseite und auf den freien Internetseiten der Banken sowie die Produktion der Verkaufsdokumentation. |
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